Anlaufstelle für Probleme mit VermieterInnen
VermieterInnen und Vermietungsunternehmen müssen Wohnraum fair vermieten und sich an Regeln halten. Tun sie das nicht, können Sie dies der Gemeinde melden. Jede/r kann ein Problem melden.
Was Sie melden können
Diskriminierung
VermieterInnen müssen alle MieterInnen gleich behandeln. VermieterInnen dürfen Wohnungssuchende nicht aufgrund von Religion, politischer Gesinnung, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Nationalität, sexueller Orientierung, Behinderung oder Familienstand ablehnen.
Belästigung oder Bedrohungen
VermieterInnen und Vermietungsunternehmen dürfen ihre MieterInnen nicht einschüchtern. Dazu zählen Einschüchterungsversuche wie die Drohung der Kündigung des Mietvertrages. Oder die Drohung, dass den MieterInnen der Strom abgestellt wird.
Kein schriftlicher Mietvertrag
Ein Mietvertrag muss immer in schriftlicher Form vorliegen. Sowohl MieterInnen als auch VermieterInnen müssen den Vertrag unterschreiben.
Keine Informationen über die Rechte und Pflichten als MieterIn
VermieterInnen müssen ihre MieterInnen schriftlich informieren über:
- die Rechte und Pflichten der MieterInnen, sofern diese nicht im Mietvertrag genannt sind;
- die Kontaktangaben einer Person oder Organisation für Fragen der MieterInnen zum angemieteten Wohnraum;
- die Kontaktangaben der Anlaufstelle für Probleme mit VermieterInnen.
Kaution
VermieterInnen dürfen einen zusätzlichen Betrag verlangen, den Sie im Voraus entrichten, aber zurückerhalten, sofern Sie keinen Schaden am Mietobjekt hinterlassen haben. Seit dem 1. Juli 2023 dürfen VermieterInnen maximal zwei Monatsmieten als Kaution verlangen. Wurde der Mietvertrag vor dem 1. Juli 2023 abgeschlossen, dann darf die Kaution drei Monatsmieten betragen.
Zu hohe Nebenkosten
Die Nebenkosten müssen fair berechnet sein. VermieterInnen und Vermietungsunternehmen müssen den MieterInnen jährlich die Abrechnung der Nebenkosten zukommen lassen.
Zusätzliche Regeln für internationale Arbeitskräfte in befristeter Anstellung
- Der Mietvertrag darf nicht mit dem Arbeitsvertrag verbunden sein. Es muss sich um zwei voneinander unabhängige Verträge handeln.
- Die Rechte und Pflichten müssen in einer für die internationale Arbeitskraft verständlichen Sprache verfasst sein.
Ein Problem melden
Sie können uns Ihre Meldung über unten stehenden Button zusenden.
Video über das Gesetz zum Mieterschutz
Das niederländische Ministerium für Wohnungswesen und Raumplanung („ministerie van Volkshuisvesting en Ruimtelijke Ordening“) hat im Namen der Initiative Wohnungswesen Niederlande („Volkshuisvesting Nederland“) ein Video veröffentlicht, in dem erklärt wird, was das Gesetz zum Mieterschutz („Wet goed verhuurderschap“) für MieterInnen bedeutet. Die Erklärungen im Video sind klar und verständlich formuliert. Das Video ist auch auf Englisch, Spanisch, Polnisch, Rumänisch und Bulgarisch verfügbar. Sehen Sie sich das Video auf der Webseite der Initiative Wohnungswesen Niederlande („Volkshuisvesting Nederland“) an.
Belästigung der Anwohnenden
Haben Sie Beschwerden über Ihre Wohnumgebung, wie beispielsweise Lärmbelästigung durch NachbarInnen, verschmutzte Gärten und Wohnungen, Dreck verursacht durch Tiere oder Kriminalität? Gehen Sie dann auf die Seite der Anlaufstelle für Wohn- und Lebensraum.